Beschluss zu TOP 6
Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Neubaus eines Einfamilienhauses auf der Flurstücksnummer 119/0 wird erteilt.
Die sanierungsrechtliche Genehmigung gemäß § 145 BauGB wird erteilt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt